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   BAG, 18.08.1987 - 1 AZN 260/87   

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https://dejure.org/1987,2261
BAG, 18.08.1987 - 1 AZN 260/87 (https://dejure.org/1987,2261)
BAG, Entscheidung vom 18.08.1987 - 1 AZN 260/87 (https://dejure.org/1987,2261)
BAG, Entscheidung vom 18. August 1987 - 1 AZN 260/87 (https://dejure.org/1987,2261)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1987, 2099
  • DB 1987, 2264
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 280/77

    Duldung gewerkschaftlicher Bekanntmachungen durch betriebsfremde Beauftragte in

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 AZN 260/87
    Unerlaubte Handlung im Sinne dieser Vorschriften ist daher nicht nur ein unter § 823 BGB zu subsumierendes Verhalten, sondern jedes Verhalten, das als Maßnahme zum Zwecke des Arbeitskampfes oder als Betätigung der Koalition sich als rechtswidrig darstellen kann (BAGE 14, 282 = AP Nr. 5 zu Art. 9 GG; BAGE 17, 218 = AP Nr. 6 zu Art. 9 GG und BAGE 30, 122 [BAG 14.02.1978 - 1 AZR 280/77] = AP Nr. 26 zu Art. 9 GG).
  • BAG, 10.09.1985 - 1 AZR 262/84

    Einsatz von Beamten zu Streikarbeit

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 AZN 260/87
    Unerlaubte Handlung im Sinne dieser Vorschrift ist daher auch das Verhalten einer Tarifvertragspartei im Arbeitskampf, das sich als Verstoß gegen Rechte des Tarifpartners erweisen kann (Urteil des Senatsvom 10. September 1985 - 1 AZR 262/84 - AP Nr. 86 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 AZN 260/87
    der Fall, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAGE 32, 203 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 02.08.1963 - 1 AZR 9/63

    Teilnahme an Tarifvertragsverhandlungen - Rechtsanspruch von Gewerkschaften

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 AZN 260/87
    Unerlaubte Handlung im Sinne dieser Vorschriften ist daher nicht nur ein unter § 823 BGB zu subsumierendes Verhalten, sondern jedes Verhalten, das als Maßnahme zum Zwecke des Arbeitskampfes oder als Betätigung der Koalition sich als rechtswidrig darstellen kann (BAGE 14, 282 = AP Nr. 5 zu Art. 9 GG; BAGE 17, 218 = AP Nr. 6 zu Art. 9 GG und BAGE 30, 122 [BAG 14.02.1978 - 1 AZR 280/77] = AP Nr. 26 zu Art. 9 GG).
  • BAG, 29.06.1965 - 1 AZR 420/64

    Gewerkschaften - Mitgliederwerbung - Aushängen von Plakaten - Gerichte für

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 AZN 260/87
    Unerlaubte Handlung im Sinne dieser Vorschriften ist daher nicht nur ein unter § 823 BGB zu subsumierendes Verhalten, sondern jedes Verhalten, das als Maßnahme zum Zwecke des Arbeitskampfes oder als Betätigung der Koalition sich als rechtswidrig darstellen kann (BAGE 14, 282 = AP Nr. 5 zu Art. 9 GG; BAGE 17, 218 = AP Nr. 6 zu Art. 9 GG und BAGE 30, 122 [BAG 14.02.1978 - 1 AZR 280/77] = AP Nr. 26 zu Art. 9 GG).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Es kann sich allenfalls um eine fehlerhafte, die Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht beachtende Rechtsanwendung handeln, wodurch jedoch eine Divergenz nicht begründet wird (MünchKomm-ZPO/Wenzel, aaO, § 543 Rdn. 16; vgl. auch Senat, Beschl. v. 1. Juli 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 387, 388, std. Rspr. zu § 24 LwVG; zu § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG: BAG, AP Nr. 33 zu § 72a ArbGG 1979).
  • BVerwG, 14.08.2007 - 6 PB 5.07

    Übertragung von Zuständigkeiten für die Dienstaufsicht; Richter und

    Beruht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf mehreren selbständig tragenden Begründungen, so ist die Rechtsbeschwerde nur zuzulassen, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde alle diese Begründungen angegriffen werden und die Rügen gegen jede dieser Begründungen für sich betrachtet begründet sind (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2005 - BVerwG 6 PB 1.05 - PersR 2005, 323 , insoweit bei Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 24 nicht abgedruckt; BAG, Beschlüsse vom 23. Juli 1996 - 1 ABN 18/96 - AP Nr. 33 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz, vom 27. Oktober 1998 - 9 AZN 575/98 - AP Nr. 39 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz und vom 10. März 1999 - 4 AZN 857/98 - BAGE 91, 93 ).
  • BAG, 29.10.2001 - 5 AZB 44/00

    Rechtsweg; Ehrenrührige Äußerungen eines Gewerkschaftssekretärs gegenüber

    Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG will alle Rechtsstreitigkeiten über die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit einer Teilnahme der Koalitionen am Arbeitskampf und ihrer Betätigung im Arbeitsleben erfassen (BAG 18. August 1987 - 1 AZN 260/87 - AP ArbGG 1979 § 72 a Grundsatz Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 49; GK-ArbGG/Wenzel ArbGG § 2 Rn. 94; Germelmann/Matthes/Prütting 3. Aufl. § 2 Rn. 34).
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZN 5/93

    Wortgleiche Regelungen in Parallel-Tarifverträgen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die grundsätzliche Bedeutung immer dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAGE 32, 203, 210 = AP Nr. 1 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Beschluß vom 18. August 1987 - 1 AZN 260/87 - AP Nr. 33 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 10.03.1993 - 4 AZN 17/93

    Rahmenkollektivertrag als Tarifvertrag i. S. des ArbGG

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die grundsätzliche Bedeutung immer dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAGE 32, 203, 210 [BAG 05.12.1979 - 4 AZN 41/79] = AP Nr. 1 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Beschluß vom 18. August 1987 - 1 AZN 260/87 - AP Nr. 33 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz).
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